Bild Hettenbachsches.jpg

200-Jahr-Jubiläum




LEGAT


ORGANISATION


GESUCHE


ZUWENDUNGEN


KONTAKT


BÜCHER

Bild HettenbWappen1.jpg

LEGAT:

Gründer

Johann Georg Hettenbach (1766-1825) war der Sohn eines Holzhändlers in Handschuchsheim bei Heidelberg (D). Er zog nach St. Gallen um, wo er im Jahre 1795 die Bürgerschaft bekam und als Mousseline-Kaufmann und -Fabrikant an der Webergasse tätig war. Er war in erster Ehe mit Sara Kunkler (1745-1793) und in zweiter Ehe mit Anna Wartmann (1766-1842) verheiratet. Gemäss einer Archivangabe gehörte er mit einem Vermögen von 184'247 Gulden zu den wohlhabendsten Bürgern der Stadt.

Legatszweck

Das Familienlegat wurde im am 25. Februar des Jahres 1824 von Johann Georg Hettenbach in St. Gallen gegründet. Das von ihm gestiftete Legat hat gemäss der Stiftungsurkunde den folgenden Zweck:
«Die Abwechslungen menschlicher Schicksale, welche durch den ruhigen Besitz zeitlicher Güter einer Familie selten auf lange Dauer gestatten, die Betrachtung wie angemessen und notwendig den Mitgliedern einer verarmten Familie zu allen Zeiten unerwartete und freundschaftliche Hilfe ist, und wie durch dieselbe - ist sie auch noch so klein - der Grund zu ihrem Wiederaufblühen gelegt werden könne, bestimmen mich auch noch über meinen Tod hinaus für die Wohlfahrt meiner Nachkommen zu sorgen und zu diesem Endzwecke ein Familien-Legat zu gründen.»


Seit der Gründung werden durch das Hettenbach-Legat Familienangehörige unterstützt, welche in finanzielle Nöte geraten sind. Verteilt werden die Zinsen, welche jährlich auf dem Legatsvermögen eingehen. Gemäss der aktuellen Praxis können als Begründung für ein Gesuch «Bedürftigkeit» oder eine Ausbildungsunterstützung geltend gemacht werden. Zudem verfolgt das Familienlegat den Zweck, den Familienzusammenhalt zu fördern.

Geschichte

Johann Georg Hettenbach hatte drei Töchter und einen Sohn. Schon in der zweiten Generation ist die direkte Nachkommenschaft sehr stark angewachsen. So hatte allein seine Tochter Adriana Wilhelmina Hettenbach (1797-1875) aus ihrer Ehe mit Karl Henking 16 Kinder. Der Geschlechtsname «Hettenbach» verschwand jedoch noch im 19. Jahrhundert aus der Familiendeszendenz.

Stammbaum

Trotz des von den Legatsverwaltern sorgfältigen und gewissenhaften betriebenen Aufwands ist die Aufarbeitung des Stammbaumes eine sehr aufwendige Angelegenheit. Ein Stammbaum mit den aktuell bekannten Daten kann von Berechtigten beim Verwalter als pdf-Datei (oder GEDCOM-Datei) bestellt werden.
Einen umfangreicheren genealogischen Überblick bietet auch die Seite hiltpold.ch von Matthias Hiltpold. Auf Anfrage wird Familienangehörigen sehr gerne der Zugang ermöglicht.

Im Andenken an seine Mutter Marion Odermatt-Myckert hat Raphaël Odermatt liebevoll eine sehr schöne Webseite gestaltet.
nach oben ↑

ORGANISATION:

Verwalter

Für die Anlage des Vermögens ist der Verwalter zuständig. Er hat sich an die Bedingung halten, welche der Stifter wie folgt formuliert hat: «Das Vermögen des Legates soll jederzeit auf hinlänglich sichere Unterpfand angelegt, und dabei weniger auf hohen Zins, als auf möglichste Sicherheit des Capitals hauptsächlich Bedacht genommen werden.» Die Entschädigung des Verwalters findet im vorgesehenen Rahmen statt, d.h. ihm stehen 5% der anfallenden Zinsen für die Verwaltung zu. Der Verwalter wird anlässlich der grossen Legatsversammlung gewählt. Er und seine direkten Familienangehörigen sind nicht gesuchsberechtigt.

Familienrat

Die Gesuche werden seit dem Jahr 2010 von einem verkleinerten Familienrat (ohne Wohnsitzvorschrift) abgehandelt. Dieses Gremium entscheidet gemeinsam über eine Vergabe der Zinsen auf die eingegangenen Gesuche und revidiert die Vermögensbilanz. Die Mitglieder des Familienrates werden anlässlich der grossen Legatsversammlung gewählt. Er besteht neben dem Verwalter aus 3 Personen (wenn möglich) aus verschiedenen Familienzweigen. Veränderungen im Gremium, welche in der Zeit zwischen den zwei grossen Sitzungen anfallen, werden nach Ermessen des Gremiums vollzogen und unterliegen der anschliessenden Genehmigung durch die grosse Versammlung. Im Vorfeld der grossen Versammlung wird vom Familienrat jeweils ein Revisionsbericht erstellt. Die Entschädigung des Gremiums setzt sich aus der Übernahme der Reisespesen, sowie die Kosten der Verpflegung zusammen, welche im Zusammenhang mit der jährlich einberufenen Sitzung anfallen. Die direkten Angehörigen des Familienrats bleiben gesuchsberechtigt.

Grosse Legatssitzung

Die grosse Legatsversammlung findet alle drei Jahre in St.Gallen jeweils Ende Januar statt (nächste grosse Sitzung 2019). Einladungen werden an alle Nachkommen verschickt, deren Adresse dem Legatsverwalter bekannt ist.

Kleine Legatssitzung

Für das Zustandekommen eines Beschlusses in der kleinen Legatssitzung müssen mindestens zwei weitere Familienmitglieder neben dem Verwalter anwesend sein. Die Mitglieder des Familenrats sind befugt, bei Unabkömmlichkeit eine Vertretung vorzugsweise aus der eigenen engen Familie zur kleinen Legatssitzung zu entsenden.

Rechtliches

Ein Legat ist ein «Vermächtnis» oder eine «Erbschaft», durch die ein Erblasser über den Tod hinaus jemanden (heutzutage zumeist eine wohltätige Organisation) unterstützen will. Die rechtliche Form eines Familienlegates ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Neue Stiftungen in dieser Form dürfen heute nicht mehr ins Leben gerufen werden, allerdings sind bereits bestehende Familienlegate rechtlich weiterhin zulässig. Aufgrund dieser speziellen legalen Position ist die Verwaltung und der Familienrat bemüht, allfällige Streitigkeiten in jedem Fall aussergerichtlich zu regeln.
nach oben ↑

GESUCHE:

Als Begünstigte sind die Nachkommen sowohl männlichen als weiblichen Geschlechts von Johann Georg Hettenbach vorgesehen, welche «ehelicher Geburt oder ehelich annerkannt» sind. Gesuche können von den Berechtigten beim Legatsverwalter jederzeit eingereicht werden. Der Empfang wird bestätigt und es wird darauf hingewiesen, wann das Gesuch voraussichtlich behandelt wird. Über die Höhe der Zuwendungen entscheidet der Familienrat. Falls kein in einem Jahr kein Unterstützungsgesuch eintritt, werden die anfallenden Zinsen dem Legatsvermögen hinzugefügt. In den letzten Jahren lag die jährliche Ausschüttung zwischen 1500 bis 3900 CHF.

ZUWENDUNGEN:

Um dem Stiftungszweck weiterhin nachkommen zu können, freut sich das Hettenbachlegat auch über Zuwendungen oder freiwilligen Rückzahlungen von gesprochenen Unterstützungsbeiträgen an:

St.Galler Kantonalbank
Familien-Legat Johann Georg Hettenbach
Sparkonto CHF 6001.0042.2000
IBAN CH94 0078 1600 1004 2200 0

KONTAKT:

Verwalter
Andreas Nef
Buchstrasse 4
9000 St.Gallen
eMail

Familienrat
Otto Mayer
Regula Kuhn

Links

Marion Odermatt-Myckert -> Auer -> Henking

staatsarchiv.sg.ch

scope.staatsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=104984

henking.ch

ahnenblatt.de

nach oben ↑

BÜCHER:

Das Familienmitglied i1854 hat mir zwei Bücher von seiner Grosstante Margaretha Emma Auer geschenkt, wofür ich, i2, herzlich danke.
Diese Bücher leihe ich gerne aus.
Grethe (Margaretha Emma) Auer:
Wenn ich mein Leben betrachte....
zur Zeit verfügbar

Grethe (Margaretha Emma) Auer:
Wenn ich mein Leben betrachte....
zur Zeit verfügbar

Ueber den Vater von Grethe Auer, Johann Wilhelm Auer, hat Andreas Müller ein Buch geschrieben: Der verbitterte Bundeshausarchitekt.
Die vertrackte Geschichte des Parlamentsgebäudes und seines Erbauers Hans (Johann) Wilhelm Auer (1847-1906)
Dieses Buch gehört nun einer 3 x Urenkelin von Johann Wilhelm Auer. Auf Anfrage vermittle ich, i2, gerne.



nach oben ↑
08.04.2021
Valid HTML 4.01 Transitional